Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens wird ab diesem Jahr durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Bis November 2023 können Jagdausübungsberechtigte ihre Anträge beim LGL einreichen. Zur Beschleunigung von Erstattungen wurde das Verfahren digitalisiert. Die Einreichung eines Papierantrags bleibt weiterhin möglich.
Alles Weitere findet ihr hier: Abrechnungsantrag Schwarzwildprämie