Es handelt sich um allgemeine Auskünfte, die sich auf die jeweils aktuell bekannte Sachlage und die derzeit geltende Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 beziehen. Die Sachlage kann sich allerdings sehr schnell ändern. Die Hinweise werden je nach Sachstand möglichst schnell aktualisiert und um weitere Themen ergänzt.