Waffenrechtlich Erleichterungen für Jäger

Schreiben der Unteren Jagdbehörde Nbg Land

Sehr geehrte Herren,

mit in Kraft treten der Änderungen im Waffengesetz wurden waffenrechtlich Erleichterungen für Jäger zur Verwendung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik geschaffen.

Dies betrifft erstmal nur die waffenrechtlichen Bestimmungen. Nach wie vor bestehen bleiben die jagdrechtlichen Verbote zur Bejagung mit Nachtsichttechnik (§ 19 Abs. 1 Nr. 5 a BJagdG – Verbot der Bejagung mit künstlichen Lichtquellen) und Schalldämpfern (Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG).

Das StMELF will zeitnah Vollzugshinweise bekannt geben, wie die Ausnahmegenehmigungen zu gestalten sind oder ob per Allgemeinverfügung die Verbote aufgehoben werden können.

Selbstverständlich werde ich Sie, sobald Näheres bekannt ist, wieder über die weitere Vorgehensweise informieren.

Bis dahin bitte ich noch um Geduld und mögliche Anträge zurückzustellen.

Bitte informieren Sie die Jäger in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Burkhardt

 

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