Vollzug des Jagdrechts; ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild

Heute wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der
Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten vom
7. März 2018“ veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2018 Teil I Nr. 8 vom
13.03.2018, S. 226 ff.). Die Verordnung tritt am 14.03.2018 in Kraft.

Mit Art. 2 der o. g. Verordnung wird eine ganzjährige Jagdzeit für
Schwarzwild eingeführt, d.h. § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Bundesjagdzeitenverord-
nung wird damit aufgehoben.
§ 1 Abs. 2 der Bundesjagdzeitenverordnung lautet von nun an wie folgt:
„Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes
darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf Schwarzwild, Wildkanin-
chen und Füchse.“

Der Schutz von zur Aufzucht notwendigen Elterntieren ist selbstverständlich zu beachten!

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt.

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