Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Jäger wird fortgesetzt

Pressemitteilung

München, 23. August 2018

PM 128/18

 

 

Huber: Präventionsmaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest laufen weiter

Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Jäger wird fortgesetzt

 

Die umfangreichen Präventionsmaßnahmen, die eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Bayern verhindern sollen, gehen weiter. Ein wesentliches Instrument ist die Reduzierung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung. Für das Jagdjahr 2018/2019 soll die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Jäger daher fortgesetzt werden. Umweltminister Dr. Marcel Huber betonte: „Prävention ist das oberste Ziel, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Jägerschaft leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Um auch weiterhin einen Anreiz für die Mithilfe bei der erfolgreichen Bejagung zu schaffen, wird die Aufwandsentschädigung weiter ausgezahlt.“ Insgesamt stehen für das Anreizprogramm 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Erlegen von bestimmten Wildschweinen, wie Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungen nicht notwendig sind, wurde bereits für das Jagdjahr 2017/2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier an die Jägerschaft ausgezahlt. Nach ersten Schätzungen ist davon auszugehen, dass dadurch die Zahl der Wildschweine bereits verringert wurde.

 

Um den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern zu verhindern, wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehören ein bayernweit koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen und eine enge Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden verendet aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Auch hierfür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier. Die Intensivierung des Monitorings und regelmäßige ASP-Seuchenübungen sollen helfen, eine Ausbreitung bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen und im Falle eines Ausbruchs sofort handlungsfähig zu sein.

 

Neben einer Übertragung durch direkten Kontakt von Wildschweinen ist beispielsweise auch eine Weiterverbreitung durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Speiseabfälle möglich. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören daher neben einer Reduzierung des Wildschweinbestandes auch besondere Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen. Dazu wurden Hinweise für Reisende an Raststätten entlang der Autobahnen und an Flughäfen angebracht sowie sonstige Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit verteilt.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die nur bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Aufgetreten ist die Afrikanische Schweinepest in der Europäischen Union seit 2014. In Deutschland ist bislang kein Fall der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten.

 

Weitere Informationen unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/index.htm

 

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